BGBl. Nr. 485/1987
485. Kundmachung: Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. September 1987 betreffend die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972
Änderungen durch diese Kundmachung
Sichtvermerkspflicht - teilweise Aussetzung der Aufhebung
neu
Art. 1neu
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