BGBl. Nr. 503/1987
503. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 99 Katschberg Straße und der B 163 Wagrainer Straße im Bereich der Gemeinden Radstadt und Altenmarkt im Pongau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 99 Katschberg Straße und der B 163 Wagrainer Straße im Bereich der Gemeinden Radstadt und Altenmarkt im Pongau
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte B 99 Katschberg, B 163 Wagrainer Str.
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