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BGBl. Nr. 504/1987

kundgemacht 30.10.1987
504. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis
Kundmachung BGBl. Nr. 504/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis neu