BGBl. Nr. 504/1987
504. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Gemeinden Unterweitersdorf und Hagenberg im Mühlkreis
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