BGBl. Nr. 52/1987
52. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxy-(2-ethyl)-hexanoat in einer Lösung mit mindestens 50% Phlegmatisierungsmitteln
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von tert. Butylperoxy-(2-ethyl)-hexanoat in einer Lösung mit mindestens 50% Phlegmatisierungsmitteln
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von tert. Butylperoxy-(2-ethyl)-hexanoat
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Art. 1neu
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