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BGBl. Nr. 531/1987

kundgemacht 13.11.1987
531. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 162 Lammertal Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. November 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 162 Lammertal Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau
Kundmachung BGBl. Nr. 531/1987× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 162 Lammertal Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 162 Lammertal Straße im Bereich der Marktgemeinde Abtenau neu