BGBl. Nr. 557/1987
557. Kundmachung: Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem „Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren“ in Kraft treten
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. November 1987 betreffend die Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem „Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren“ in Kraft treten
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