BGBl. Nr. 591/1987
591. Verordnung: Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, ausgenommen die Post- und Telegraphenverwaltung
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 25. November 1987 zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, ausgenommen die Post- und Telegraphenverwaltung
Änderungen durch diese Kundmachung
Datenschutzverordnung des BMV ausgenommen ÖPTV
aufgehoben
§ 5aufgehoben
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