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BGBl. Nr. 634/1987

kundgemacht 29.12.1987 RIS↗
634. Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr samt Anhängen und den dazugehörenden Anlagen
Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
Kundmachung BGBl. Nr. 634/1987× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.01.1988 · idF BGBl. Nr. 634/1987 Anl. 2↗RIS↗

                                                       Anlage 2

                                                       --------

MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE b DES ANHANGS römisch zwei *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 4/5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

Anmerkung, Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen)