BGBl. Nr. 639/1987
639. Beschluß Nr. 2/87 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Hinblick auf eine zusätzliche Vereinfachung der Ursprungsnachweise
BESCHLUSS NR. 2/87 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Hinblick auf eine zusätzliche Vereinfachung der Ursprungsnachweise
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