Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 685/1987

kundgemacht 30.12.1987
685. Verordnung: Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Kundmachung BGBl. Nr. 685/1987× zu Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird

Änderungen durch diese Kundmachung

Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird neu