BGBl. Nr. 685/1987
685. Verordnung: Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Feststellung jener Eisen- und Stahlerzeugnisse, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
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§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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