BGBl. Nr. 90/1987
90. Kundmachung: Aufhebung der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. Feber 1987 über die Aufhebung der Z 2 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt, durch welche die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Eisenstadt
neu
Art. 1neu
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