BGBl. Nr. 97/1987
97. Verordnung: Finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl für den Bereich Wild mit Ausnahme des Wildhandels
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 5. März 1987 betreffend eine finanzielle Hilfe des Bundes aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl für den Bereich Wild mit Ausnahme des Wildhandels
Änderungen durch diese Kundmachung
Finanzielle Hilfe aus Anlaß der Nuklearkatastrophe in Tschernobyl für den Bereich Wild mit Ausnahme des Wildhandels
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …
§ 4neu
lädt …
§ 5neu
lädt …