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BGBl. Nr. 101/1988

kundgemacht 16.02.1988
101. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Dezember 1987, mit der die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung geändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 101/1988× zu Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

Änderungen durch diese Kundmachung

Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung 6