BGBl. Nr. 104/1988
104. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Jänner 1988 über die Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Thüringerberg
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Art. 1neu
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