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BGBl. Nr. 104/1988

kundgemacht 16.02.1988
104. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Jänner 1988 über die Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 104/1988× zu VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Thüringerberg

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung V d. Bürgermeisters von Thüringerberg neu