BGBl. Nr. 106/1988
106. Verordnung: Festsetzung eines Zuschlages zu den im Berggesetz 1975 als Freischurf- und Maßengebühr angeführten Beträgen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 1988 über die Festsetzung eines Zuschlages zu den im Berggesetz 1975 als Freischurf- und Maßengebühr angeführten Beträgen
Änderungen durch diese Kundmachung
Freischurf- und Maßengebühr
neu
Art. 1neu
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