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BGBl. Nr. 112/1988

kundgemacht 26.02.1988
112. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Feber 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr
Kundmachung BGBl. Nr. 112/1988× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 122 Voralpen Straße×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 122 Voralpen Straße neu
Art. 1neu

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