BGBl. Nr. 112/1988
112. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Feber 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Stadtgemeinde Steyr
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 122 Voralpen Straße
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Art. 1neu
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