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BGBl. Nr. 11/1988

kundgemacht 08.01.1988
11. Kundmachung: Kündigung der Regelung Nr. 40 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 1. Dezember 1987 betreffend die Kündigung der Regelung Nr. 40 des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung
Kundmachung BGBl. Nr. 11/1988×

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