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BGBl. Nr. 128/1988

kundgemacht 08.03.1988
128. Verordnung: Festsetzung eines Zuschlags zu den im § 3 Z 4 und im § 5 Abs. 1 und 2 Lohnpfändungsgesetz 1985 angeführten Beträgen
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1988 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im § 3 Z 4 und im § 5 Abs. 1 und 2 Lohnpfändungsgesetz 1985 angeführten Beträgen
Kundmachung BGBl. Nr. 128/1988× zu Zuschlag zum Lohnpfändungsgesetz 1985

Änderungen durch diese Kundmachung

Zuschlag zum Lohnpfändungsgesetz 1985 neu