BGBl. Nr. 12/1988
12. Kundmachung: Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 1. Dezember 1987 betreffend die Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
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