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BGBl. Nr. 137/1988

kundgemacht 15.03.1988 RIS↗
137. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. März 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen
Kundmachung BGBl. Nr. 137/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Roßleithen neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu

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