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BGBl. Nr. 138/1988

kundgemacht 15.03.1988
138. Kundmachung: Aufhebung der Z l der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten verboten wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 26. Feber 1988 über die Aufhebung der Z 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten verboten wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 138/1988× zu VfGH-Aufhebung, V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung, V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard neu