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BGBl. Nr. 148/1988

kundgemacht 18.03.1988 RIS↗Parlament↗
148. Bundesgesetz: Regelung des Dienstrechtes der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz
Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 148/1988× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) 4963 § 0↗RIS↗
Anl. 1/32geändertSchlussteil, lit d (neu)
in Kraft 01.01.1986 – 30.06.1988 · idF BGBl. Nr. 574/1985 · danach: BGBl. Nr. 287/1988 Anl. 1/32↗RIS↗
in Kraft 01.10.1988 – 31.12.1989 · idF BGBl. Nr. 148/1988 · danach: BGBl. Nr. 346/1989 Anl. 1/32↗RIS↗
32. VERWENDUNGSGRUPPE PT 3
Ernennungserfordernisse:
32.1. Eine in Z 32.2 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 184b 229 Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 32.3 vorgeschriebenen Erfordernisse.
32.2. Verwendung
… 4 unveränderte Absätze
a) im Postdienst als
Kassenbeamter I oder II,
Kontrollbeamter für den Umleite- und Zustelldienst, Leiter eines Postamtes II. Klasse erster bis dritter Stufe, Mitarbeiter im Postbetriebsdienst bei einem Postamt
I. Klasse,
b) im Postautodienst als
Leiter der Postautowerkstätte des Materiallagers einer Postautobetriebsleitung, Leiter des Postverkehrsbüros in Graz, Linz und Wien, Leiter einer Postgarage II oder einer Postgarage III, Mitarbeiter/Unfallbearbeitung, Betriebsmittelkontrolle,
Nebengebühren in einer Postautobetriebsleitung,
… 5 unveränderte Absätze
c) im Fernmeldedienst als
Gruppenleiter in einem Rundfunkamt,
Leiter einer Entstörungsstelle,
Leiter einer Fernmeldezeugabteilung,
Mitarbeiter/Planung,
Systemspezialist,
Mitarbeiter/Beschaffung.,
d) im Rechenzentrum als
Leiter der Operation.
32.3. Eine fünfjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.
32.4. Durch die in Z 32.2 angeführten Verwendungen eines Mitarbeiters werden nur besonders qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeiten erfaßt, deren Ausübung mehr Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert, als die Ausübung einer in Z 33.2 angeführten Verwendung eines Sachbearbeiters.