BGBl. Nr. 148/1988
148. Bundesgesetz: Regelung des Dienstrechtes der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz
Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 1/38geändertSchlussteil, lit d (neu)
… 7 unveränderte Absätze
a) im Postdienst im Amtsdienst (zB Stempeldienst, Verladedienst, Beuteldienst,
Anfertigen und Öffnen von Briefbunden und Verschlüssen, Kursbotengänge usw.),
Botendienst,
Ofenheizdienst,
Reinigungsdienst,
b) im Postautodienst im Dienst des ungelernten Arbeiters,
Hilfsdienst in Lagern und Werkstätten, Wagenreinigungsdienst,
c) im Fernmeldedienst im Feuerwachdienst,
Hilfsdienst im Fernmeldebau- und Betriebsdienst, Technischen Reinigungsdienst,
Torwartdienst,
d) im Rechenzentrum im ADV-Hilfsdienst.