einem Antrag eines Universitäts(Hochschul)assistenten gemäß Artikel römisch sechs, auf
- Litera aÜberleitung,
- Litera bVerlängerung des Dienstverhältnisses oder
- Litera cWeiterbestellung
nicht stattzugeben oder
Artikel römisch elf
Übergangsbestimmungen
zum Bundes-Personalvertretungsgesetz
(zu Paragraph 9, PVG)
Dem Dienststellenausschuß ist schriftlich mitzuteilen, wenn beabsichtigt ist,