BGBl. Nr. 150/1988
150. Verordnung: Erstellung einer gesonderten Erfolgsrechnung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 1. März 1988 über die Erstellung einer gesonderten Erfolgsrechnung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung