BGBl. Nr. 171/1988
171. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaflenz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. März 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaflenz
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 121 Weyrer Straße im Bereich der Marktgemeinde Gaflenz
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Art. 1neu
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