BGBl. Nr. 188/1988
188. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen samt Schlußprotokoll und Anlagen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSRECHTLICHER FRAGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Durch diesen Vertrag werden auch vermögensrechtliche Ansprüche der Deutschen Demokratischen Republik sowie von Staatsbürgern und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik geregelt, die sich auf das in Artikel 1 genannte Vermögen der Republik Österreich, österreichischer Staatsbürger oder österreichischer juristischer Personen beziehen.