Absatz eins,Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Berlin ausgetauscht.
BGBl. Nr. 188/1988
188. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen samt Schlußprotokoll und Anlagen
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG OFFENER VERMÖGENSRECHTLICHER FRAGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
- Absatz 2,Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.
Geschehen zu Salzburg, am 21. August 1987, in zwei Urschriften in deutscher Sprache.