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BGBl. Nr. 201/1988

kundgemacht 26.04.1988
201. Verordnung: Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 8. April 1988 über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung
Kundmachung BGBl. Nr. 201/1988× zu Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung

Änderungen durch diese Kundmachung

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung und die Notariatsprüfung neu