BGBl. Nr. 205/1988
205. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Gemeinde Mühlen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. April 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Gemeinde Mühlen
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental
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Art. 1neu
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