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BGBl. Nr. 205/1988

kundgemacht 26.04.1988
205. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Gemeinde Mühlen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. April 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Gemeinde Mühlen
Kundmachung BGBl. Nr. 205/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde St. Margareten im Rosental neu