BGBl. Nr. 206/1988
206. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Marktgemeinde Sierning
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 13. April 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Marktgemeinde Sierning
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Marktgemeinde Sierning
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Art. 1neu
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