BGBl. Nr. 236/1988
236. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. April 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach
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