Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 236/1988

kundgemacht 17.05.1988
236. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. April 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach
Kundmachung BGBl. Nr. 236/1988× zu Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Pettenbach neu