BGBl. Nr. 244/1988
244. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Finnland zur Vereinfachung des rechtlichen Verkehrs nach dem Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND FINNLAND ZUR VEREINFACHUNG DES RECHTLICHEN VERKEHRS NACH DEM HAAGER ÜBEREINKOMMEN VOM 1. MÄRZ 1954 BETREFFEND DAS VERFAHREN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel 9
Auf Ersuchen werden das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich und das Ministerium der Justiz Finnlands einander unmittelbar und kostenlos Auskünfte über Rechtsvorschriften des Zivil- und Zivilverfahrensrechts erteilen, die in ihrem Staat in Kraft stehen oder gestanden sind.