BGBl. Nr. 246/1988
246. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte im § 18 Abs. 8 der Verordnung über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. April 1988 über die Aufhebung einiger Worte im § 18 Abs. 8 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe durch den Verfassungsgerichtshof
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