BGBl. Nr. 248/1988
248. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5 § 7neu
Artikel römisch fünf
Paragraph 7,
Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem beim Bundeskanzleramt die Mitteilungen der Vertragsparteien eingelangt sind, daß die nach der Bundes- und der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.