BGBl. Nr. 248/1988
248. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6 § 9neu
Artikel römisch sechs
Paragraph 9,
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Landesverteidigung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
Geschehen in Wien, am 25. April 1988