BGBl. Nr. 258/1988
258. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Mai 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag
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