Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 258/1988

kundgemacht 31.05.1988
258. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Mai 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag
Kundmachung BGBl. Nr. 258/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 125 Prager Straße im Bereich der Marktgemeinde Leopoldschlag neu