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BGBl. Nr. 268/1988

kundgemacht 07.06.1988
268. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. Mai 1988 über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 268/1988× zu VfGH-Aufhebung, V des Gemeinderates der Stadt Murau

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung, V des Gemeinderates der Stadt Murau neu