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BGBl. Nr. 277/1988

kundgemacht 10.06.1988 RIS↗
277. IV. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Bundesexekutivrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung
IV. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM BUNDESEXEKUTIVRAT DER VERSAMMLUNG DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, WISSENSCHAFT UND ERZIEHUNG
Kundmachung BGBl. Nr. 277/1988× zu Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kultur, Wissenschaft, Erziehung - Zusammenarbeit neu § 0↗RIS↗
Art. 23neu

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