Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 31/1988

kundgemacht 15.01.1988
31. Bundesgesetz: Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1987 über die Leistung eines weiteren österreichischen Beitrages an den Fonds des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
Kundmachung BGBl. Nr. 31/1988× zu Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag

Änderungen durch diese Kundmachung

Fonds des Umweltprogramms der UNO - Beitrag neu