BGBl. Nr. 312/1988
312. Protokoll über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT samt Vorbehalt der Republik Österreich
PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN, BEFREIUNGEN UND IMMUNITÄTEN DER INTELSAT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
ARTIKEL 6
Beschränkungen
Im Rahmen ihrer durch die INTELSAT-Übereinkommen genehmigten Tätigkeit unterliegen die im Besitz der INTELSAT befindlichen Geldmittel keinen Kontrollen, Beschränkungen, Regelungen oder Stillhaltevereinbarungen irgendwelcher Art, sofern die Geschäfte mit diesen Geldmitteln den Gesetzen der Vertragspartei entsprechen.