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BGBl. Nr. 321/1988

kundgemacht 30.06.1988
321. Verordnung: Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom H.Juni 1988 über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst
Kundmachung BGBl. Nr. 321/1988× zu Pauschalvergütung für Wachebeamte im Sicherheitswachdienst

Änderungen durch diese Kundmachung

Pauschalvergütung für Wachebeamte im Sicherheitswachdienst neu