Absatz eins,Am Bundesrealgymnasium in Reutte/Tirol darf in der Oberstufe eine Sonderform mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie geführt werden.
BGBl. Nr. 327/1988
327. Bundesgesetz: 11. Schulorganisationsgesetz-Novelle
Bundesgesetz vom 9. Juni 1988, mit dem das Schulorganisationsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden (11. Schulorganisationsgesetz-Novelle)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1975,, zu Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,)
- Absatz 2,Auf die Sonderform gemäß Absatz eins, finden die Bestimmungen des römisch zwei. Hauptstückes Abschnitt römisch zwei des Schulorganisationsgesetzes mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung, daß
- Litera aals zusätzliche Aufgabe eine Ausbildung in Metallurgie tritt,
- Litera bder Lehrplan auf diese zusätzliche Aufgabe Bedacht zu nehmen hat und
- Litera cder Ausbildungsgang um eine Schulstufe gegenüber der Normalform verlängert ist.