BGBl. Nr. 34/1988
34. Beschluß Nr. 3/87 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Änderung des Protokolls Nr. 3 im Hinblick auf die Festlegung der Bestimmungen für die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/86 auf Spanien, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla
BESCHLUSS NR. 3/87 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls Nr. 3 im Hinblick auf die Festlegung der Bestimmungen für die Anwendung des Beschlusses Nr. 3/86 auf Spanien, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla
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